Klasse

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse (zgm) bis 3500 Kg und nicht mehr als  8 Sitzlätze ausgenommen Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 Kg zgm.
Kombinationen aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger zgm bis 3500 Kg, wobei zgm des Anhängers <

 

Alter

18 Jahre